Energieberatung
Die Beratung zur
sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ("Vor-Ort-Beratung")
ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind,
für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, den
Austausch ihrer Heizungsanlage und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
investieren.
Folgende Leistungen werden durch
unsere
erfahrene Architekten und Ingenieure zu allen Fragen rund um den Energiepass und
den effizienten Energieeinsatz in Ihren Wohn- und Geschäftsgebäuden
erbracht:
1. Durchführung von
Vor-Ort-Beratungen
im Rahmen
des geförderten Programms der Bundesregierung für private, gewerbliche und
öffentliche Gebäudeeigentümer. Die Zulassung zur Tätigkeit im Rahmen dieses
Programms liegt vor.
2. Durchführung von Energieberatungen außerhalb von
Förderprogrammen
für alle
Kundenbereiche
3. Durchführung von baudiagnostischen
Untersuchungen
wie
Luftdichtheitsprüfungen und/oder thermografische Untersuchungen,
endoskopische Untersuchungen etc.
4. raumklimatische Untersuchungen
mit Darstellung
von Nutzerverhalten, Bauschäden sowie Baumängelermittlung im privaten und
gewerblichen Bereich.
5. Erstellung von
Energiebedarfsausweisen
für
Gebäudeneubauten sowie Bestandsgebäude
6. Erstellung von
Energiepässen
für Wohn- und
Nichtwohngebäude im Bestand
Beratung zu
Möglichkeiten der Förderung zu 1.
Was
wird gefördert?
Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die von einem dazu besonders
qualifizierten Ingenieur bzw. einer Ingenieurin oder einem
Gebäudeenergieberater/in (HWK) vorgenommen werden muss. Förderfähig ist
diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz,
die Heizungsanlagentechnik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien
bezieht.
Wer
wird gefördert?
Anspruch auf die Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich
alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte
Gebäude bezieht. Anspruchsberechtigt können natürliche oder juristische
Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft. Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
verfolgen.
Die
Kosten der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch
qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und
sparsame Energieverwendung aber auch im gesamt-gesellschaftlichen Interesse
liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den
Kosten.
Ein spezielles, Ihren Bedarfen angepasstes Angebot legen wir Ihnen
gerne vor.
Die
drei Phasen der Energiespar-Beratung vor
Ort:
1. den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und
Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen
sowie heizungstechnischen Gegebenheiten.
2. einen umfassenden
schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen.
3. die aufgezeigten
Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen mündlich zu
erörtern
Für mehr Informationen rufen Sie bitte an oder mailen Ihre
Fragen!
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