Energieberatung

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ("Vor-Ort-Beratung") ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.

Folgende Leistungen werden durch unsere erfahrene Architekten und Ingenieure zu allen Fragen rund um den Energiepass und den effizienten Energieeinsatz in Ihren Wohn- und Geschäftsgebäuden erbracht:

 

1. Durchführung von Vor-Ort-Beratungen


im Rahmen des geförderten Programms der Bundesregierung
für private, gewerbliche und öffentliche Gebäudeeigentümer.
Die Zulassung zur Tätigkeit im Rahmen dieses Programms liegt vor. 

 

2. Durchführung von Energieberatungen außerhalb von Förderprogrammen

für alle Kundenbereiche 

 

3. Durchführung von baudiagnostischen Untersuchungen


wie Luftdichtheitsprüfungen und/oder thermografische Untersuchungen,
endoskopische Untersuchungen etc.

 

4. raumklimatische Untersuchungen

mit Darstellung von Nutzerverhalten, Bauschäden sowie
Baumängelermittlung im privaten und gewerblichen Bereich.

 

5. Erstellung von Energiebedarfsausweisen


für Gebäudeneubauten sowie Bestandsgebäude

 

6. Erstellung von Energiepässen

  

für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand

Beratung zu Möglichkeiten der Förderung zu 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur bzw. einer Ingenieurin oder einem Gebäudeenergieberater/in (HWK) vorgenommen werden
muss.
Förderfähig ist diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagentechnik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.

Wer wird gefördert?

Anspruch auf die Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.
Anspruchsberechtigt können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung

Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamt-gesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Kosten.

Ein spezielles, Ihren Bedarfen angepasstes Angebot legen wir Ihnen gerne vor.

Die drei Phasen der Energiespar-Beratung vor Ort:

1. den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle
zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen
sowie heizungstechnischen Gegebenheiten.

2. einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen.

3. die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis
mit Ihnen mündlich zu erörtern

Für mehr Informationen rufen Sie bitte an oder mailen  Ihre Fragen!

 

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